Blog · 23. August 2026
GPSR-Pflichtangaben in WooCommerce umsetzen — die vier Angaben, die jetzt an jedes Produkt gehören
Die Produktsicherheitsverordnung verlangt seit Ende 2024 Hersteller, EU-Verantwortlichen, Produktidentifikator und Warnhinweise sichtbar an jedem Listing. Abgemahnt wird bereits — so setzen Sie es um.
Die europäische Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar für jeden Online-Shop, der an Verbraucher verkauft — unabhängig von der Größe. Nach einer Schonfrist läuft die Abmahnpraxis inzwischen an: Im Januar 2026 wurde ein Fall wegen fehlender Herstellerangaben mit 1.216,60 € dokumentiert. Das Ärgerliche daran: Die Pflichtangaben sind kein Hexenwerk, sie fehlen meist nur, weil WooCommerce die Felder nicht von Haus aus mitbringt.
Die vier Pflichtangaben je Produkt
- Hersteller mit Anschrift — Name und Postanschrift, nicht nur der Markenname.
- EU-Verantwortlicher — sitzt der Hersteller außerhalb der EU, muss zusätzlich eine verantwortliche Person in der EU mit Anschrift genannt werden (oft der Importeur).
- Produktidentifikator — eine eindeutige Kennzeichnung wie Artikel-, Modell- oder Seriennummer, die das Produkt identifizierbar macht.
- Warn- und Sicherheitshinweise — sofern das Produkt welche braucht, in verständlicher Sprache.
Wohin die Angaben müssen
Die Angaben müssen sichtbar im Angebot selbst stehen — auf der Produktseite, klar erkennbar. Ein versteckter Reiter, den erst ein gezielter Klick öffnet, oder eine allgemeine „Herstellerinfos”-Unterseite genügen nicht. Bewährt hat sich ein eigener Block auf der Produktseite, etwa unter der Beschreibung, der die vier Angaben strukturiert auflistet.
Umsetzungswege in WooCommerce
- Zusatzfelder je Produkt: GPSR-Felder als eigene Produktfelder anlegen (per Plugin oder eigenen Feldern) und im Produkt-Template ausgeben. Vorteil: strukturiert pflegbar, einheitliche Darstellung — kein Freitext-Flickwerk in jeder Produktbeschreibung.
- Rechtstext-Plugins mit GPSR-Unterstützung: Lösungen wie German Market bringen entsprechende Felder und die Darstellung mit. Wer so ein Plugin ohnehin einsetzt, prüft zuerst, ob die Funktion nur aktiviert werden muss.
- Massenpflege statt Handarbeit: Bei vielen Produkten die Herstellerdaten als Tabelle vorbereiten und importieren — hundertmal dasselbe Formular auszufüllen ist der sichere Weg zu Lücken.
Daten-Beschaffung: der eigentliche Aufwand
Die Technik ist der kleinere Teil. Die Inhalte — wer der Hersteller ist, wer der EU-Verantwortliche, welche Warnhinweise gelten — kann nur der Händler beschaffen. Praktisch heißt das: Lieferanten und Hersteller anschreiben und die Angaben je Artikel anfordern; seriöse Lieferanten haben sie inzwischen parat, weil jeder Händler sie braucht. Was bei einzelnen Produkten rechtlich im Detail gefordert ist, klärt im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt.
Prioritäten-Checkliste
- Stichprobe: fünf Produktseiten öffnen — stehen die vier Angaben sichtbar da?
- Bestseller zuerst: die meistbesuchten Produkte sind die exponiertesten
- Nicht-EU-Ware identifizieren — hier fehlt der EU-Verantwortliche am häufigsten
- Fehlende Daten je Lieferant gesammelt anfordern
- Felder technisch anlegen, Daten importieren, Darstellung prüfen
- Pflegeprozess für neue Produkte festlegen, damit die Lücke nicht zurückkommt
Wenn Sie das lieber abgeben
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