Blog · 23. August 2026

GPSR-Pflichtangaben in WooCommerce umsetzen — die vier Angaben, die jetzt an jedes Produkt gehören

Die Produktsicherheitsverordnung verlangt seit Ende 2024 Hersteller, EU-Verantwortlichen, Produktidentifikator und Warnhinweise sichtbar an jedem Listing. Abgemahnt wird bereits — so setzen Sie es um.

Die europäische Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar für jeden Online-Shop, der an Verbraucher verkauft — unabhängig von der Größe. Nach einer Schonfrist läuft die Abmahnpraxis inzwischen an: Im Januar 2026 wurde ein Fall wegen fehlender Herstellerangaben mit 1.216,60 € dokumentiert. Das Ärgerliche daran: Die Pflichtangaben sind kein Hexenwerk, sie fehlen meist nur, weil WooCommerce die Felder nicht von Haus aus mitbringt.

Die vier Pflichtangaben je Produkt

  1. Hersteller mit Anschrift — Name und Postanschrift, nicht nur der Markenname.
  2. EU-Verantwortlicher — sitzt der Hersteller außerhalb der EU, muss zusätzlich eine verantwortliche Person in der EU mit Anschrift genannt werden (oft der Importeur).
  3. Produktidentifikator — eine eindeutige Kennzeichnung wie Artikel-, Modell- oder Seriennummer, die das Produkt identifizierbar macht.
  4. Warn- und Sicherheitshinweise — sofern das Produkt welche braucht, in verständlicher Sprache.

Wohin die Angaben müssen

Die Angaben müssen sichtbar im Angebot selbst stehen — auf der Produktseite, klar erkennbar. Ein versteckter Reiter, den erst ein gezielter Klick öffnet, oder eine allgemeine „Herstellerinfos”-Unterseite genügen nicht. Bewährt hat sich ein eigener Block auf der Produktseite, etwa unter der Beschreibung, der die vier Angaben strukturiert auflistet.

Umsetzungswege in WooCommerce

  1. Zusatzfelder je Produkt: GPSR-Felder als eigene Produktfelder anlegen (per Plugin oder eigenen Feldern) und im Produkt-Template ausgeben. Vorteil: strukturiert pflegbar, einheitliche Darstellung — kein Freitext-Flickwerk in jeder Produktbeschreibung.
  2. Rechtstext-Plugins mit GPSR-Unterstützung: Lösungen wie German Market bringen entsprechende Felder und die Darstellung mit. Wer so ein Plugin ohnehin einsetzt, prüft zuerst, ob die Funktion nur aktiviert werden muss.
  3. Massenpflege statt Handarbeit: Bei vielen Produkten die Herstellerdaten als Tabelle vorbereiten und importieren — hundertmal dasselbe Formular auszufüllen ist der sichere Weg zu Lücken.

Daten-Beschaffung: der eigentliche Aufwand

Die Technik ist der kleinere Teil. Die Inhalte — wer der Hersteller ist, wer der EU-Verantwortliche, welche Warnhinweise gelten — kann nur der Händler beschaffen. Praktisch heißt das: Lieferanten und Hersteller anschreiben und die Angaben je Artikel anfordern; seriöse Lieferanten haben sie inzwischen parat, weil jeder Händler sie braucht. Was bei einzelnen Produkten rechtlich im Detail gefordert ist, klärt im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt.

Prioritäten-Checkliste

  1. Stichprobe: fünf Produktseiten öffnen — stehen die vier Angaben sichtbar da?
  2. Bestseller zuerst: die meistbesuchten Produkte sind die exponiertesten
  3. Nicht-EU-Ware identifizieren — hier fehlt der EU-Verantwortliche am häufigsten
  4. Fehlende Daten je Lieferant gesammelt anfordern
  5. Felder technisch anlegen, Daten importieren, Darstellung prüfen
  6. Pflegeprozess für neue Produkte festlegen, damit die Lücke nicht zurückkommt

Wenn Sie das lieber abgeben

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