Abmahn-Ratgeber · Stand August 2026

KI-Kennzeichnungspflicht: Seit August 2026 muss Ihre Website zeigen, wo KI im Spiel ist

Artikel 50 der KI-Verordnung gilt — Chatbots und KI-erzeugte Inhalte müssen sichtbar gekennzeichnet sein. Viele Websites haben KI an Bord, ohne es zu wissen. So prüfen Sie Ihre.

Worum es geht

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung (AI Act). Die Regel ist einfach formuliert: Wer Menschen mit einem KI-System kommunizieren lässt, muss dafür sorgen, dass sie das spätestens beim ersten Kontakt erkennen. Für die Website heißt das konkret: Der Chatbot muss sichtbar am Widget zeigen, dass eine Maschine antwortet — ein Satz im Impressum oder in der Datenschutzerklärung genügt ausdrücklich nicht. Die Kennzeichnung muss dort stehen, wo der Kontakt stattfindet.

Dieselbe Logik gilt für KI-erzeugte Bilder, Audio und Video: Wer solche Inhalte veröffentlicht — die Verordnung nennt sie Deepfakes, gemeint sind auch die harmlosen KI-Bilder aus dem letzten Relaunch —, muss sie als KI-erzeugt kennzeichnen. Bei Verstößen sieht die Verordnung Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor.

Bin ich betroffen? Der Selbsttest

Die unbequeme Antwort vorweg: wahrscheinlich eher, als Sie denken. Gängige Chat-Anbieter wie Intercom, Tidio oder Zendesk haben KI-Antworten in den letzten Jahren serienmäßig aktiviert — oft ohne dass der Website-Betreiber es gemerkt hat. So prüfen Sie es:

  1. Chat-Widget testen: Öffnen Sie Ihre Website und stellen Sie dem Chat eine Frage außerhalb der Geschäftszeiten. Kommt sofort eine ausformulierte Antwort, antwortet mit hoher Wahrscheinlichkeit eine KI.
  2. Anbieter-Einstellungen prüfen: Loggen Sie sich beim Chat-Anbieter ein und suchen Sie nach Begriffen wie „AI Agent”, „Copilot”, „Answer Bot” oder „automatische Antworten”. Ist so etwas aktiv, kommuniziert KI mit Ihren Besuchern — und muss gekennzeichnet sein.
  3. Inhalte durchgehen: Stammen Bilder, Sprecherstimmen oder Videos auf der Seite aus einem KI-Werkzeug? Auch die brauchen eine Kennzeichnung.
  4. Sichtbarkeit prüfen: Falls es schon einen Hinweis gibt — steht er am Widget bzw. am Inhalt selbst? Impressum und Datenschutzerklärung zählen nicht.

Den ersten Schritt nimmt Ihnen unser kostenloser KI-Chatbot-Check ab: Adresse eingeben, er sieht nach, welches Chat-Widget Ihre Seite lädt.

Was passiert, wenn ich nichts tue

Die Verordnung gilt unmittelbar, eine Übergangsfrist für Artikel 50 gibt es nicht mehr. Der Bußgeldrahmen — bis 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes — ist auf große Anbieter zugeschnitten, aber die Pflicht trifft jeden Betreiber. Dazu kommt das vertraute Muster aus anderen Website-Pflichten: Was sich von außen im Browser nachweisen lässt, wird früher oder später systematisch geprüft. Ein unauffindbarer KI-Hinweis ist genau so ein von außen sichtbarer Befund.

Was Sie sofort selbst tun können

  1. Bestandsaufnahme: Selbsttest oben durchgehen und notieren, wo KI im Spiel ist — Chatbot, automatische Formular-Antworten, KI-Bilder, KI-Stimmen.
  2. Chatbot kennzeichnen: Viele Anbieter haben inzwischen eine Einstellung für einen KI-Hinweis im Widget — aktivieren. Gibt es keine, einen sichtbaren Hinweis direkt am Chat-Fenster ergänzen (lassen).
  3. KI-Medien kennzeichnen: An KI-erzeugten Bildern, Audio und Video einen erkennbaren Hinweis anbringen — im Layout beim Inhalt, nicht irgendwo im Kleingedruckten.
  4. Dokumentieren: Screenshot mit Datum von jeder Kennzeichnung — als Nachweis, ab wann sie stand.

Ob ein Grenzfall unter die Verordnung fällt, klärt bei rechtlichen Fragen eine Anwältin oder ein Anwalt — wir bleiben bei der technischen Seite.

Unser Angebot

Der KI-Kennzeichnungs-Check für 299 € Festpreis nimmt systematisch auf, wo auf Ihrer Website KI kommuniziert oder Inhalte erzeugt hat — inklusive der still aktivierten KI-Funktionen Ihrer Dienste —, setzt die Kennzeichnung sichtbar am Widget und an den Inhalten um und übergibt eine Kurzdokumentation für Ihre Unterlagen.

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