Abmahn-Ratgeber · Stand Oktober 2026
KI-Kennzeichnungspflicht: Was gilt seit August 2026 für Bilder, Texte, Chatbots und Stimmen?
Chatbots, KI-Bilder und KI-Texte auf Ihrer Website unterliegen seit dem 2. August 2026 Artikel 50 der KI-Verordnung. Wer muss was kennzeichnen, und wo steht der Hinweis?
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung. Er verlangt drei Dinge: Besucher müssen erfahren, dass sie mit einem KI-System sprechen, es sei denn, das ist offensichtlich. Deepfakes (KI-Bild, -Ton oder -Video, das für echt gehalten werden könnte) müssen offengelegt werden. KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen gekennzeichnet sein, außer ein Mensch prüft sie redaktionell und trägt die Verantwortung. Der Hinweis muss spätestens beim ersten Kontakt klar zu sehen sein; ein Satz nur im Impressum reicht dafür nach unserer Einschätzung nicht. Keine Rechtsberatung.
Pflicht oder Empfehlung? Die Übersicht
Auf dieser Seite ist jede Aussage entweder Pflicht (steht so in der Verordnung, Beleg unten) oder Empfehlung (unsere Einschätzung aus der Praxis). Das ist je Zeile gekennzeichnet.
| Inhalt | Was Artikel 50 verlangt | Wer ist verpflichtet | Empfehlung dazu |
|---|---|---|---|
| Chatbot, KI-Assistent | Pflicht: Besucher werden informiert, dass sie mit einem KI-System sprechen, außer es ist offensichtlich | Anbieter des Systems (Art. 50 Abs. 1) | Hinweis selbst ins Chatfenster setzen, wenn der Anbieter es nicht tut |
| KI-Bild, -Ton, -Video als Deepfake | Pflicht: offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert ist | Betreiber, also wer das KI-System verwendet (Art. 50 Abs. 4) | Hinweis direkt am Bild oder Player |
| KI-Bild ohne Ähnlichkeit zu echten Dingen (Illustration) | Keine Pflicht nach Artikel 50 | – | Freiwilliger Hinweis ist erlaubt und schnell gesetzt |
| KI-Text zu öffentlichem Interesse, ungeprüft | Pflicht: offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt ist | Betreiber (Art. 50 Abs. 4) | Hinweis über dem Text |
| KI-Text mit redaktioneller Prüfung | Keine Pflicht, wenn eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt | – | Vermerk, wer wann geprüft hat |
| Maschinenlesbare Markierung der KI-Ausgabe | Pflicht | Anbieter des KI-Werkzeugs (Art. 50 Abs. 2), nicht der Website-Betreiber | Prüfen, ob die Markierung beim Hochladen in WordPress erhalten bleibt |
| EU-Icon | Freiwillig | – | Icon plus kurzes Wort wie „KI-generiert“ |
Mit „Anbieter“ meint die Verordnung, wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt, mit „Betreiber“, wer es in eigener Verantwortung verwendet (Art. 3 Nr. 3 und 4). Wer ein fremdes KI-Werkzeug nutzt, ist nach unserer Einschätzung in der Regel Betreiber. Wer einen KI-Chat selbst baut oder unter eigenem Namen anbietet, kann Anbieter sein. Die Einordnung ist eine Rechtsfrage, die im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt klärt.
Ab wann gilt das?
Die KI-Verordnung gilt laut Artikel 113 ab dem 2. August 2026; für Artikel 50 gibt es dort keine abweichende Frist. Eine Ausnahme betrifft nur die maschinenlesbare Markierung (Absatz 2): Anbieter von Systemen, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, haben dafür bis zum 2. Dezember 2026 Zeit (Artikel 111 Absatz 4, geänderte Fassung). Die Hinweise auf Ihrer Website sind davon nicht berührt.
Wo muss der Hinweis stehen?
Artikel 50 Absatz 5: Die Information muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion in klarer und eindeutiger Weise bereitstehen und barrierefrei sein. Einen bestimmten Ort oder ein bestimmtes Symbol nennt die Verordnung nicht. Unsere Einschätzung daraus:
- Chatbot: im Chatfenster, vor der ersten Antwort.
- Bild: Bildunterschrift oder Icon direkt am Bild.
- Text: über dem ersten Absatz.
- Video, Audio: vor dem Abspielen oder im Player.
Impressum, Datenschutzerklärung und AGB sind dafür ungeeignet: Dort liest im Moment des ersten Kontakts kaum jemand.
Bin ich betroffen? Der Selbsttest
Ob in Ihrem Chat eine KI antwortet, steht oft in den Einstellungen beim Anbieter, nicht im Quelltext Ihrer Seite. So prüfen Sie Ihre Seite:
- Chat-Widget testen: Stellen Sie dem Chat außerhalb der Geschäftszeiten eine Frage. Kommt sofort eine ausformulierte Antwort, antwortet mit hoher Wahrscheinlichkeit eine KI.
- Anbieter-Einstellungen prüfen: Suchen Sie beim Chat-Anbieter nach Begriffen wie „AI Agent“, „Copilot“, „Answer Bot“ oder „automatische Antworten“.
- Bilder, Stimmen, Videos durchgehen: Welche stammen aus einem KI-Werkzeug oder wurden damit verändert? Welche ähneln echten Personen, Orten oder Ereignissen und könnten für echt gehalten werden?
- Texte durchgehen: Wurde ein Text von einer KI geschrieben, informiert er die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, und hat ihn niemand geprüft? Produktbeschreibungen und Leistungsseiten fallen nach unserer Einschätzung eher nicht darunter.
- Sichtbarkeit prüfen: Falls es schon einen Hinweis gibt: Steht er am Widget oder am Inhalt selbst?
Den ersten Schritt nimmt Ihnen der kostenlose KI-Chatbot-Check ab: Adresse eingeben, er zeigt, welches Chat-Widget Ihre Seite lädt. Ob dort KI antwortet, sieht er nicht; das steht in den Einstellungen beim Anbieter. Den ausführlichen Selbsttest mit Auswertung je Inhaltsart finden Sie auf der Seite zum KI-Kennzeichnung für WordPress.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Artikel 99 Absatz 4 nennt für Verstöße gegen Artikel 50 Geldbußen bis 15 Millionen Euro oder, bei Unternehmen, bis 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt nach Absatz 6 der jeweils niedrigere Betrag. Wie hoch eine Buße im Einzelfall ausfällt, hängt von den Umständen ab. Wie schnell und von wem kontrolliert wird, können wir nicht belegen. Ein fehlender Hinweis am Chatfenster ist aber ein Befund, den man von außen im Browser sehen kann.
Was Sie selbst tun können
Das geht ohne Hilfe:
- Bestandsaufnahme: Selbsttest durchgehen und notieren, wo KI im Spiel ist: Chatbot, automatische Formular-Antworten, Bilder, Stimmen.
- Chatbot kennzeichnen: Begrüßungstext oder Fenstertitel in den Widget-Einstellungen anpassen, etwa „Sie chatten mit einem KI-Assistenten.“
- Einzelne Bilder beschriften: Bild-Block, „Bildunterschrift hinzufügen“, „KI-generiertes Bild“. Den Alt-Text um „(KI-generiert)“ ergänzen.
- Dokumentieren: Screenshot mit Datum von jeder Kennzeichnung.
Wo es aufhört
- Herkunft der Bilder: Bilder aus Relaunch, Agentur oder Bilddatenbank: Welche stammen aus KI? Das klärt oft nur eine Nachfrage.
- Galerien, Slider, Produktbilder: Viele Themes zeigen dort keine Bildunterschrift. Das Icon muss ins Layout, auf allen Seitentypen und am Handy sichtbar.
- KI im Hintergrund: Chat- oder Helpdesk-Dienste, die Anfragen automatisch beantworten, sehen Sie im Frontend nicht.
- Rechtsfragen: Ob ein Grenzfall ein Deepfake ist und ob Sie Anbieter oder Betreiber sind, klärt im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt. Wir bleiben bei der technischen Seite.
Wie die Umsetzung in WordPress Schritt für Schritt aussieht, zeigt der Beitrag KI-Chatbots und KI-Bilder in WordPress kennzeichnen. Ob Ihre Hinweise barrierefrei sind, wie Artikel 50 Absatz 5 es verlangt, berührt auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wie KI-Suchmaschinen Ihre Seite sehen, steht im Ratgeber KI-Sichtbarkeit.
Unser Angebot
Der KI-Kennzeichnung für WordPress für 299 € Festpreis nimmt in 1–2 Werktagen auf, wo auf Ihrer Website KI kommuniziert oder Inhalte erzeugt hat, setzt die Kennzeichnung sichtbar am Widget und an den Inhalten um und übergibt eine Kurzdokumentation für Ihre Unterlagen. Rechtsberatung gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen? Nein. Artikel 50 Absatz 4 verlangt die Offenlegung bei Deepfakes: KI-Bilder, die echten Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen würden. Eine erkennbar gezeichnete Illustration ist nach unserer Einschätzung eher kein Deepfake. Ein freiwilliger Hinweis ist trotzdem erlaubt.
Muss ich KI-Texte kennzeichnen? Nur in einem engen Fall: Der Text informiert die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, und niemand hat ihn redaktionell geprüft und verantwortet.
Reicht ein Hinweis im Impressum? Nein, nach unserer Einschätzung nicht. Die Verordnung verlangt die Information spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion; sie gehört an den Inhalt selbst.
Gibt es ein offizielles Symbol? Die EU-Kommission stellt kostenlose EU-Icons bereit. Ihre Nutzung ist laut Kommission freiwillig und macht einen Inhalt nicht von selbst rechtskonform. Mit Textbeschriftung wirkten sie im Nutzertest besser.
Ist das Rechtsberatung? Nein. Die Seite erklärt, was die Verordnung sagt, und gibt technische Hinweise. Im Zweifel fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.
Belege
Belege: 13 Stellen mit Wortlaut (abgerufen am 02.10.2026)
Jede Rechtsaussage oben stützt sich auf diese Stellen, dieselben wie auf der Seite zum KI-Kennzeichnung für WordPress. Wortlaut der KI-Verordnung aus der konsolidierten deutschen Fassung bei ai-act-law.eu, die die Änderungen durch die Digital-Omnibus-Verordnung bereits enthält. Die Amtsblatt-Fassung der Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex dient zum Gegenlesen. Die Seite der Kommission ist eine maschinelle Übersetzung der Kommission.
| Aussage | Wortlaut | Quelle |
|---|---|---|
| Gilt ab 2. August 2026 | „Sie gilt ab dem 2. August 2026.“ Die Ausnahmen in Buchstabe a bis d nennen Kapitel I, II, III, V, VII und XII sowie die Artikel 78 und 102 bis 110; Artikel 50 (Kapitel IV) ist nicht darunter. | Art. 113 KI-VO |
| Chatbot: Information, außer es ist offensichtlich | „Die Anbieter stellen sicher, dass KI‑Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, so konzipiert und entwickelt werden, dass die betreffenden natürlichen Personen informiert werden, dass sie mit einem KI‑System interagieren, es sei denn, dies ist aus Sicht einer angemessen informierten, aufmerksamen und verständigen natürlichen Person aufgrund der Umstände und des Kontexts der Nutzung offensichtlich.“ | Art. 50 Abs. 1 Satz 1 KI-VO |
| Deepfakes offenlegen | „Betreiber eines KI‑Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.“ | Art. 50 Abs. 4 Satz 1 KI-VO |
| Künstlerische Werke: Hinweis, der nicht stört | „Ist der Inhalt Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder analogen Werks oder Programms, so beschränken sich die in diesem Absatz festgelegten Transparenzpflichten darauf, das Vorhandensein solcher erzeugten oder manipulierten Inhalte in geeigneter Weise offenzulegen, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt.“ | Art. 50 Abs. 4 Satz 3 KI-VO |
| Was ein Deepfake ist | „‚Deepfake‘ einen durch KI erzeugten oder manipulierten Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde“ | Art. 3 Nr. 60 KI-VO |
| Texte von öffentlichem Interesse | „Betreiber eines KI‑Systems, das Text erzeugt oder manipuliert, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.“ | Art. 50 Abs. 4 Satz 4 KI-VO |
| Ausnahme bei redaktioneller Kontrolle | Die Pflicht gilt nicht, „wenn die durch KI erzeugten Inhalte einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt.“ | Art. 50 Abs. 4 Satz 5 KI-VO |
| Spätestens beim ersten Kontakt, klar, barrierefrei | „Die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Informationen werden den betreffenden natürlichen Personen spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Aussetzung in klarer und eindeutiger Weise bereitgestellt. Die Informationen müssen den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.“ | Art. 50 Abs. 5 KI-VO |
| Maschinenlesbare Markierung ist Sache der Anbieter | „Anbieter von KI‑Systemen, einschließlich KI‑Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, stellen sicher, dass die Ausgaben des KI‑Systems in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind.“ | Art. 50 Abs. 2 Satz 1 KI-VO |
| Frist 2. Dezember 2026 nur für Absatz 2 | „Anbieter von KI‑Systemen, einschließlich KI‑Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, treffen die erforderlichen Maßnahmen, um Artikel 50 Absatz 2 bis zum 2. Dezember 2026 nachzukommen.“ | Art. 111 Abs. 4 KI-VO (geänderte Fassung) |
| Anbieter und Betreiber | „‚Anbieter‘ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI‑System […] entwickelt oder entwickeln lässt und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringt […]“; „‚Betreiber‘ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI‑System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI‑System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet“ | Art. 3 Nr. 3 und 4 KI-VO |
| Geldbußen, niedrigerer Betrag für KMU | Geldbußen „von bis zu 15 000 000 EUR oder – im Falle von Unternehmen – von bis zu 3 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres […], je nachdem, welcher Betrag höher ist“, für „g) Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber gemäß Artikel 50“. Abs. 6: „Im Falle von KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen, gilt für jede in diesem Artikel genannte Geldbuße der jeweils niedrigere Betrag aus den in den Absätzen 3, 4 und 5 genannten Prozentsätzen oder Summen.“ | Art. 99 Abs. 4 lit. g und Abs. 6 KI-VO |
| EU-Icons freiwillig, mit Textbeschriftung besser | „Die Icons haben 4 Variationen: schwarz, weiß, schwarz mit 50% Transparenz und weiß mit 50% Transparenz.“ „Bemerkenswert ist, dass sich die Leistung über alle Maßnahmen hinweg verbessert hat, wenn das Basissymbol von einer Textbeschriftung begleitet wurde“. „Die Verwendung dieser EU-Symbole ist fakultativ, die Kennzeichnungsanforderungen nach Artikel 50 des KI-Gesetzes jedoch nicht. Die Verwendung dieser Icons stellt für sich genommen keine Rechtskonformität dar.“ | EU-Kommission: EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten |
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