Abmahn-Ratgeber · Stand August 2026
Foto-Abmahnung: Wenn ein einziges Bild auf der Website teuer wird
Die Bilderrechts-Abmahnung ist älter als jede DSGVO-Welle — und trifft WordPress-Seiten besonders oft, weil Bilder aus Themes, Demos und Vorlagen unbemerkt mitkommen. Wie Sie Ihren Bestand prüfen.
Worum es geht
Fotos, Grafiken und Illustrationen sind urheberrechtlich geschützt — unabhängig davon, ob ein ©-Vermerk dransteht. Wer ein Bild ohne Lizenz auf seiner Website nutzt, schuldet dem Rechteinhaber Unterlassung und in der Regel Schadensersatz. Foto-Abmahnungen sind das älteste Massengeschäft im Abmahnwesen: Bildagenturen und spezialisierte Kanzleien durchsuchen das Netz automatisiert per Bilderkennung nach unlizenzierten Nutzungen. Anders als bei Datenschutzthemen gibt es hier keine Grauzone in der Rechtsprechung — die Nutzung war lizenziert oder sie war es nicht.
Die typischen Konstellationen:
- Lizenz fehlt komplett — das Bild stammt aus einer Google-Suche, von einer fremden Website oder „vom alten Webdesigner”
- Lizenz abgelaufen oder überschritten — nur für Print lizenziert, nur für ein Projekt, oder das Abo der Bildagentur wurde gekündigt, die Bilder blieben online
- Urhebernennung vergessen — viele Lizenzen (auch kostenlose wie Creative Commons) verlangen die Namensnennung; fehlt sie, ist die Nutzung nicht von der Lizenz gedeckt
- „Lizenzfrei” missverstanden — royalty-free heißt nicht „ohne Bedingungen”, sondern nur „ohne wiederkehrende Gebühr”; die Lizenzbedingungen gelten trotzdem
Warum WordPress hier besonders anfällig ist
Auf WordPress-Seiten liegen oft Bilder, die nie jemand bewusst ausgewählt hat:
- Theme-Demos: Wer beim Einrichten die Demo-Inhalte importiert, übernimmt auch deren Bilder. Die Demo-Lizenz des Theme-Herstellers deckt die Weiternutzung auf der eigenen Live-Seite häufig nicht ab.
- Page-Builder-Vorlagen: Elementor-, Divi- und andere Template-Kits kommen mit Platzhalterbildern, die als Platzhalter gedacht sind — nicht als Dauerlösung.
- Die Mediathek vergisst nichts: Auch Bilder, die auf keiner Seite mehr eingebunden sind, bleiben unter ihrer URL öffentlich erreichbar und werden von Bilderkennungs-Crawlern gefunden.
- Alte Beiträge und alte Dienstleister: Was der Webdesigner 2018 eingebaut hat, ist heute Ihr Problem — verantwortlich ist der Seitenbetreiber.
Selbst prüfen: die Rückwärtssuche
- Bestand sichten: In WordPress unter Medien → Medienübersicht alle Bilder durchgehen. Für jedes Bild die Frage: Woher stammt es, und liegt ein Lizenznachweis vor?
- Rückwärtssuche für unklare Fälle: Bild bei Google Bilder (Kamera-Symbol) oder TinEye hochladen. Taucht es bei einer Bildagentur auf, brauchen Sie für genau dieses Bild einen Lizenznachweis — oder es muss runter.
- Verwaiste Dateien: Auch nicht mehr eingebundene Bilder aus der Mediathek löschen, wenn die Herkunft unklar ist.
- Lizenzbedingungen der behaltenen Bilder lesen: Ist Namensnennung gefordert? Steht sie am Bild oder im Impressum, so wie die Lizenz es verlangt?
- Nachweise archivieren: Rechnung, Lizenztext und Download-Bestätigung je Bild ablegen — im Streitfall zählt, was Sie belegen können.
Was Sie sofort selbst tun können
Unklare Bilder ersetzen statt riskieren: durch eigene Fotos, durch sauber lizenzierte Agenturbilder (Nachweis aufheben!) oder durch Bilder aus Quellen mit klaren, dokumentierten Lizenzen — dabei die jeweiligen Bedingungen wirklich lesen, auch „kostenlos” hat welche. Bei KI-generierten Bildern die Nutzungsbedingungen des Anbieters prüfen und den Prompt-Nachweis aufbewahren.
Liegt bereits eine Foto-Abmahnung im Briefkasten: Fristen ernst nehmen, aber weder vorschnell zahlen noch die beigelegte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben — deren Reichweite und die Höhe der Forderung prüft eine Anwältin oder ein Anwalt. Das strittige Bild sollte technisch sofort offline gehen, inklusive der Datei in der Mediathek, nicht nur der Einbindung.
Unser Angebot
Im Abmahnsicher-Komplettcheck für 349 € Festpreis nehmen wir auch den Bildbestand technisch auf: welche Bilder eingebunden sind, welche verwaist in der Mediathek liegen, wo Theme- und Vorlagen-Bilder im Einsatz sind — als dokumentierte Liste, mit der Sie (oder Ihre Anwältin) die Lizenzfrage je Bild klären können. Für eine erste Einschätzung Ihrer Gesamtsituation gibt es den Beratungs-Call für 49 €, bei Auftrag binnen 30 Tagen angerechnet.