Festpreis-Paket

E-Rechnung für WooCommerce

Ab 2027 müssen B2B-Rechnungen als E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung) ausgestellt werden — ab 2028 von jedem Unternehmen außer Kleinunternehmern. Wir machen Ihren WooCommerce-Shop rechtzeitig E-Rechnungs-fähig.

  • Preis299 €
  • Dauer1–3 Werktage
  • AblaufTicket mit Checkliste

Die Zahlung wickeln wir über Stripe ab (Karte, SEPA u. a.). Mit dem Klick werden Sie zur sicheren Kasse von Stripe weitergeleitet. Einmalzahlung, Preis inkl. USt. Es gelten unsere AGB.

Erst kostenlos prüfen — Ab wann trifft Sie die E-Rechnungspflicht?

Stichtag ermitteln

Automatisch, von außen, ohne Anmeldung.

Kurz gesagt

Ja, wenn Sie an Unternehmer in Deutschland verkaufen und nicht Kleinunternehmer sind: Dann müssen Ihre Rechnungen an diese Kunden spätestens ab dem 1. Januar 2028 eine E-Rechnung sein, bei mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz schon ab dem 1. Januar 2027. Empfangen müssen alle inländischen Unternehmer E-Rechnungen schon seit dem 1. Januar 2025. Privatkunden sind nicht betroffen, Rechnungen bis 250 Euro Gesamtbetrag dürfen immer eine sonstige Rechnung sein (§ 33 UStDV). Das ist keine Rechtsberatung; die Belege stehen unten (aufklappbar).

Leistungsumfang · 5 Punkte

Das ist enthalten

Genau das bekommen Sie — die Liste ist zugleich der vertragliche Leistungsumfang.

  • Bestandsaufnahme

    wie Ihr Shop heute Rechnungen erzeugt und wo B2B-Kunden im Checkout erkennbar werden

  • B2B-Erkennung im Checkout einrichten

    Firmenfeld und USt-IdNr. mit Prüfung, damit Geschäftskunden sauber erfasst werden

  • E-Rechnungs-Erzeugung einrichten

    ZUGFeRD- bzw. XRechnung-Ausgabe über ein geeignetes, gepflegtes Plugin

  • Validierung der erzeugten Rechnungen gegen den offiziellen Prüfstandard (EN 16931) mit echten Testbestellungen

  • Empfangs-Check

    E-Rechnungen empfangen können ist schon seit 2025 Pflicht; wir prüfen, ob Ihr Posteingang dafür bereit ist

Ablauf · 1–3 Werktage

So läuft es ab

  1. Schritt 1: Buchung online, temporärer Zugang per Anleitung

  2. Schritt 2: Bestandsaufnahme und Plugin-Auswahl passend zu Ihrem Setup

  3. Schritt 3: Einrichtung, Testbestellungen, Validierung

  4. Schritt 4: Übergabe mit kurzer Anleitung für den Alltag

Ihre Zugänge bekommen Sie zurück. Nach Abschluss entfernen wir unser Konto auf Ihrer Website und löschen die bei uns gespeicherten Zugangsdaten. Haben Sie uns ein Passwort für Hosting oder FTP gegeben, ändern Sie es danach. Gehört eine Nachkontrolle zur Leistung, bleibt nur der dafür nötige Zugang bis zu deren Ende.

Muss mein Shop das können?

Wer nur wissen will, was für ihn gilt: Der kostenlose E-Rechnungs-Check nennt Ihren Stichtag nach vier Angaben. Die Hintergründe stehen im Ratgeber zur E-Rechnungspflicht, den Sonderfall im Beitrag E-Rechnung für Kleinunternehmer.

Was Sie selbst schaffen — und wo es aufhört

Das geht ohne uns: Empfangen können Sie mit einem normalen E-Mail-Postfach und einem kostenlosen Betrachter. Ein Plugin installieren, das ZUGFeRD ausgibt, ist ebenfalls machbar, es gibt dafür mehrere.

Hier wird es heikel:

  • Firmenkunden erkennen. Der Shop muss im Checkout wissen, ob ein Unternehmer bestellt. Sonst bekommt er ein PDF statt einer E-Rechnung.
  • Pflichtangaben im strukturierten Teil. Das Bundesfinanzministerium verlangt, dass alle Pflichtangaben in den maschinenlesbaren Daten stehen, ein Verweis auf eine Anlage genügt nicht.
  • Prüfen mit echten Bestellungen. Sonderfälle wie Gutscheine, Versandkosten, mehrere Steuersätze oder Erstattungen sollten Sie mit echten Bestellungen durchspielen und die erzeugte Datei validieren lassen.

Wenn Sie das nicht selbst durchspielen wollen, richten wir es zum Festpreis ein.

Festpreis statt Bastelei

Für 299 € erledigen wir das in 1–3 Werktagen, inklusive Prüfung gegen EN 16931. Wie die Umsetzung technisch aussieht, steht im Beitrag E-Rechnung in WooCommerce einrichten.

Rechtzeitig statt hektisch

Wer die Umstellung 2026 macht, testet in Ruhe; wer bis Ende 2027 wartet, macht sie unter Zeitdruck neben dem Weihnachtsgeschäft. Für die steuerliche Einordnung Ihrer Rechnungsprozesse bleibt Ihre Steuerberatung zuständig. Wir liefern die funktionierende Technik im Shop.

Belege

Belege: 14 Stellen mit Wortlaut (abgerufen am 02.10.2026)

Jede Rechtsaussage oben stützt sich auf diese Stellen. Wortlaut jeweils unverändert.

AussageWortlautQuelle
Rechnungen bis 250 Euro„Eine Rechnung nach Satz 1 kann abweichend von § 14 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes immer als sonstige Rechnung im Sinne von § 14 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes übermittelt werden.“ Satz 1 betrifft eine Rechnung, „deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt“.§ 33 Satz 4 UStDV
Stichtage 2027 und 2028„bis zum 31. Dezember 2027 für einen nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Januar 2028 ausgeführten Umsatz auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in einem elektronischen Format, das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht, übermittelt werden, wenn der Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 2) des die Rechnung ausstellenden Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800 000 Euro betragen hat“§ 27 Absatz 38 Nr. 2 UStG
Übergang bis Ende 2026„bis zum 31. Dezember 2026 für einen nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 1. Januar 2027 ausgeführten Umsatz auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in einem elektronischen Format, das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht, übermittelt werden“§ 27 Absatz 38 Nr. 1 UStG
Pflicht bei Leistungen an Unternehmer„für eine Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen; die Rechnung ist als elektronische Rechnung nach Absatz 1 Satz 3 und 6 auszustellen, wenn der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger im Inland […] ansässig sind“§ 14 Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 UStG
Was eine E-Rechnung ist„Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.“§ 14 Absatz 1 Satz 3 UStG
Kleinunternehmer dürfen sonstige Rechnung nutzen„Eine Rechnung nach Satz 1 kann abweichend von § 14 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes immer als sonstige Rechnung im Sinne von § 14 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes übermittelt werden.“§ 34a UStDV
Kleinunternehmer-Grenzen„wenn der Gesamtumsatz nach Absatz 2 im vorangegangenen Kalenderjahr 25 000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100 000 Euro nicht überschreitet“§ 19 Absatz 1 UStG
Empfang seit 2025, E-Mail-Postfach genügt„Allerdings muss ein Unternehmen seit dem 1. Januar 2025 den Empfang einer E-Rechnung sicherstellen. Dazu reicht bereits ein E‑Mail‑Postfach aus.“BMF-FAQ E-Rechnung, Frage 8, Stand März 2026
Kleinunternehmer müssen empfangen können„Kleinunternehmer sind zwar von der Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen (siehe Frage 4), müssen aber dennoch in der Lage sein, E ‑ Rechnungen zu empfangen.“BMF-FAQ, Frage 12
Privatkunden nicht betroffen„Insbesondere private Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen.“BMF-FAQ, Einleitung
PDF ist keine E-Rechnung mehr„Beispielsweise ein einfaches PDF‑Dokument fällt dann nicht mehr unter diese Definition, da es kein strukturiertes Format hat.“BMF-FAQ, Frage 2
Zulässige Formate„Insbesondere die in Deutschland üblichen Formate XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC-WL) erfüllen die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen für eine E‑Rechnung.“BMF-FAQ, Frage 7
Validierung empfohlen„Eine Validierung ist zwar keine unmittelbare Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Rechnung […]. Es wird empfohlen, diese bereits bei Erstellung und Versand einer E‑Rechnung durchzuführen.“BMF-FAQ, Frage 7
Pflichtangaben im strukturierten Teil„Ein bloßer Verweis in den strukturierten Daten auf eine Anlage, in der die Rechnungspflichtangaben in unstrukturierter Form enthalten sind, genügt nicht, da dann keine elektronische Verarbeitung möglich ist.“BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Rn. 35

Häufige Fragen

Muss mein WooCommerce-Shop ab 2027 E-Rechnungen ausstellen?

Nur für Rechnungen an andere Unternehmer in Deutschland (bis 250 Euro Gesamtbetrag dürfen Rechnungen immer eine sonstige Rechnung sein, § 33 UStDV), und nur nach den Übergangsfristen. Hatten Sie im Vorjahr mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz, gilt die Pflicht für Umsätze ab dem 1. Januar 2027. Bei bis zu 800.000 Euro dürfen Sie bis Ende 2027 noch Papier oder PDF mit Zustimmung des Empfängers nutzen (§ 27 Absatz 38 UStG). Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen. Ob das auf Sie zutrifft, klärt Ihre Steuerberatung.

Gilt das auch, wenn ich überwiegend an Privatkunden verkaufe?

Für die Privatkunden nicht, für jede einzelne Bestellung eines Unternehmers schon. Das Bundesfinanzministerium schreibt, die Regeln gälten nicht bei Rechnungen an Endverbraucher. Bestellt aber eine Firma für ihr Unternehmen und verlangt eine Rechnung, ist das ein Umsatz an einen anderen Unternehmer (§ 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 UStG). Darum gehört die B2B-Erkennung im Checkout zur Einrichtung.

Ich bin Kleinunternehmer — muss ich etwas tun?

Ausstellen müssen Sie keine E-Rechnung, Ihre Rechnung darf immer eine sonstige Rechnung sein (§ 34a UStDV). Empfangen müssen Sie sie aber seit dem 1. Januar 2025 können, dafür genügt laut Bundesfinanzministerium ein E-Mail-Postfach. Überschreiten Sie die Grenzen des § 19 UStG, gelten ab dann die normalen Regeln. Mehr dazu im Beitrag zur E-Rechnung für Kleinunternehmer.

Reicht ein PDF per E-Mail?

Seit dem 1. Januar 2025 ist ein einfaches PDF keine E-Rechnung mehr, sondern eine sonstige Rechnung (BMF-FAQ, Stand März 2026). Während der Übergangsfristen ist sie für viele Rechnungen noch erlaubt, danach nicht mehr. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes Format, in der Praxis XRechnung oder ZUGFeRD.

Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?

ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebetteten Rechnungsdaten, das Sie auch ohne Zusatzprogramm lesen können. Eine XRechnung ist reines XML und braucht einen Betrachter (Viewer). Das Bundesfinanzministerium nennt beide als zulässig, ZUGFeRD ab Version 2.0.1 ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL. Für Shops ist ZUGFeRD meist der bequemere Weg.

Woran merke ich, dass die erzeugte Rechnung gültig ist?

Man prüft die Datei mit einer Validierungsanwendung gegen die Norm EN 16931. Das Bundesfinanzministerium nennt die Validierung nicht als Voraussetzung, empfiehlt sie aber ausdrücklich bei Erstellung und Versand. Wir prüfen Ihre Rechnungen mit echten Testbestellungen und geben Ihnen das Ergebnis mit.

Ersetzt die Einrichtung meine Steuerberatung?

Nein. Wir richten die Technik im Shop ein. Ob und ab wann Sie steuerlich ausstellen müssen und wie Sie Rechnungen buchhalterisch ablegen, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Warum WP Nerd

So arbeiten wir — bei jeder Leistung

  • Festpreis vor dem Start

    Sie wissen vorher, was es kostet. Keine Stundenschätzung, keine Nachforderung.

  • Checkliste im Kundenportal

    Jeder Arbeitsschritt ist ein Haken, den Sie live sehen — kein Rätselraten, wo es steht.

    So funktioniert es →
  • Schwarz auf weiß

    Am Ende ist dokumentiert, was erledigt wurde — jeder Schritt bleibt im Ticket nachlesbar, Messwerte mit Vorher und Nachher.

  • Echte Menschen in Berlin

    Fragen zur Buchung? Rufen Sie an: 030 28851150, Mo–Fr 9–17 Uhr. Kein Callcenter, kein Chatbot, und der Anruf kostet Sie bei uns nichts.

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Bereit? Dann kümmern wir uns darum.

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* Berliner Festnetznummer. Es gelten nur die üblichen Gebühren Ihres Telefonanbieters, meist ist der Anruf in der Flatrate enthalten. Fragen zur Buchung beantworten wir kostenlos.