Die Fristen stehen — und sie betreffen mehr Shops als gedacht
Die E-Rechnungspflicht kommt gestaffelt: Empfangen können müssen alle deutschen Unternehmen strukturierte E-Rechnungen bereits seit Anfang 2025. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen — ab dem
- Januar 2028 gilt das für alle. Ein einfaches PDF genügt dann nicht mehr; verlangt ist ein strukturiertes Format nach EN 16931, in der Praxis XRechnung oder ZUGFeRD.
„Mein Shop verkauft doch an Privatkunden” schützt dabei nur halb: Sobald ein Geschäftskunde mit USt-IdNr. bestellt — der Wiederverkäufer, die Firma, die zehn Stück ordert — ist es ein B2B-Umsatz und fällt unter die Pflicht. Genau deshalb gehört zur Umstellung auch die saubere B2B-Erkennung im Checkout.
Rechtzeitig statt hektisch
Wer die Umstellung 2026 macht, testet in Ruhe; wer bis Ende 2027 wartet, macht sie unter Zeitdruck neben dem Weihnachtsgeschäft. Die technische Seite ist überschaubar, wenn sie ordentlich gemacht wird: passendes Plugin, korrekt befüllte Pflichtfelder, Validierung mit echten Testbestellungen. Für die steuerliche Einordnung Ihrer Rechnungsprozesse bleibt Ihre Steuerberatung zuständig — wir liefern die funktionierende Technik im Shop.