Abmahn-Ratgeber · Stand August 2026
GPSR-Abmahnung: Fehlende Herstellerangaben im Shop kosten gerade vierstellig
Die Produktsicherheitsverordnung verlangt seit Ende 2024 Herstellerangaben und Warnhinweise sichtbar in jedem Produktlisting. Die Abmahnpraxis läuft — mit dieser Abhak-Liste prüfen Sie Ihren Shop.
Worum es geht
Die europäische Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar — ohne deutsches Umsetzungsgesetz, ohne Übergangsfrist für den Online-Handel. Ihr Artikel 19 verlangt zu jedem online angebotenen Produkt bestimmte Pflichtangaben, klar sichtbar im Angebot selbst — nicht versteckt in einem Reiter, nicht auf einer separaten Infoseite:
- den Hersteller mit Namen und Postanschrift
- bei Herstellern außerhalb der EU zusätzlich eine verantwortliche Person in der EU mit Anschrift
- einen Produktidentifikator, der das Produkt eindeutig bestimmbar macht
- die Warn- und Sicherheitshinweise des Produkts
Die anfängliche Schonfrist ist vorbei, die Abmahnpraxis läuft: Dokumentiert ist etwa ein Fall vom Januar 2026, in dem ein eBay-Verkäufer wegen fehlender Herstellerangaben 1.216,60 € zahlen sollte. Betroffen ist jeder, der Waren an Verbraucher verkauft — die Shopgröße spielt keine Rolle, und ein WooCommerce-Shop ist genauso prüfbar wie ein Marktplatz-Angebot.
Bin ich betroffen? Die Abhak-Liste je Produktlisting
Öffnen Sie ein beliebiges Produkt in Ihrem Shop — so, wie ein Besucher es sieht — und haken Sie ab:
- ☐ Steht der Hersteller mit Postanschrift im Listing? (Nur der Markenname genügt nicht.)
- ☐ Sitzt der Hersteller außerhalb der EU: Ist eine verantwortliche Person in der EU mit Anschrift genannt?
- ☐ Ist ein Produktidentifikator angegeben, der das Produkt eindeutig bestimmbar macht?
- ☐ Stehen die Warn- und Sicherheitshinweise des Produkts im Angebot?
- ☐ Sind alle diese Angaben klar sichtbar — ohne Klick in einen versteckten Tab, ohne Suche im Beschreibungstext?
Jedes leere Kästchen ist eine offene Flanke. Und: Die Prüfung gilt je Produktlisting — ein Shop mit 300 Produkten hat 300 Stellen, an denen etwas fehlen kann. Prüfen Sie deshalb Produkte aus verschiedenen Kategorien und von verschiedenen Lieferanten, nicht nur den Bestseller.
Was passiert, wenn ich nichts tue
Fehlende GPSR-Angaben sind von außen sichtbar und damit massenhaft prüfbar — dasselbe Muster, das schon die Google-Fonts- und Cookie-Banner-Wellen getragen hat. Der dokumentierte Fall aus dem Januar 2026 zeigt die Größenordnung: vierstellig, für einen einzelnen Verstoß. Wer abgemahnt wird und eine Unterlassungserklärung abgibt, riskiert bei jedem weiteren unvollständigen Listing eine Vertragsstrafe — bei hunderten Produkten ein unangenehmer Hebel. Liegt bereits eine Abmahnung vor: nicht vorschnell zahlen oder unterschreiben, sondern die Forderung von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen lassen — und parallel die Listings technisch in Ordnung bringen.
Was Sie sofort selbst tun können
- Bestandsaufnahme: Abhak-Liste oben für eine Stichprobe quer durchs Sortiment durchgehen, Befund mit Screenshots und Datum dokumentieren.
- Daten anfordern: Herstellerangaben, EU-Verantwortliche und Warnhinweise liefern Ihre Lieferanten — je früher angefragt, desto besser, denn das ist erfahrungsgemäß der langsamste Teil.
- Sichtbar machen: Vorhandene Angaben aus versteckten Tabs und PDF-Anhängen ins sichtbare Listing holen.
- Neue Produkte absichern: Beim Anlegen neuer Produkte die Angaben von Anfang an mitpflegen, statt später nachzuarbeiten.
Unser Angebot
Der GPSR-Check für WooCommerce für 349 € Festpreis auditiert Ihren Shop, richtet strukturierte GPSR-Felder je Produkt ein, sorgt für die sichtbare Darstellung im Listing und importiert Ihre Herstellerdaten aus einer Tabelle — statt hunderte Produkte von Hand anzufassen. Zum Abschluss bekommen Sie einen Bericht mit Restliste: welche Angaben nur Sie bzw. Ihre Lieferanten noch beschaffen können.