NIS2 ist da — und die Website gehört dazu
Seit Dezember 2025 ist das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz in Kraft. Rund 29.500 Unternehmen fallen darunter — ab 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Umsatz in 18 Sektoren, von Produktion über Logistik bis Entsorgung. Sie mussten sich beim BSI registrieren und müssen die Kernmaßnahmen des § 30 BSIG umsetzen: Risikomanagement, Zugriffskontrolle, Backups, Patch-Management, Vorfallserkennung. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes.
Die Unternehmenswebsite wird dabei gern übersehen — dabei ist sie oft das exponierteste System überhaupt: öffentlich erreichbar, voller Plugins von Drittanbietern und nicht selten seit Jahren ohne Update-Prozess. Eine gehackte Firmenwebsite ist ein meldepflichtiger Sicherheitsvorfall wie jeder andere.
Unser Beitrag — ehrlich abgegrenzt
Wir machen keine NIS2-Gesamtberatung und ersetzen keinen Auditor. Wir übernehmen den Baustein, den wir am besten können: Ihre WordPress-Website technisch auf den Stand bringen, den die Kernmaßnahmen verlangen — und alles so dokumentieren, dass Ihr Compliance-Verantwortlicher es direkt in die Unterlagen übernehmen kann.
Patch-Management ist eine Dauerpflicht, kein einmaliges Projekt: Für den laufenden Betrieb übernimmt danach ein Care-Plan Updates, Backups und Monitoring — mit Monatsbericht als fortlaufendem Nachweis.