Abmahn-Ratgeber · Stand September 2026

Google-Fonts-Abmahnung: In 2 Minuten selbst prüfen, was jetzt zu tun ist

Die Massenabmahnungen von 2022 haben die Gerichte gestoppt — der Datenschutzverstoß dahinter besteht fort. So prüfen Sie in zwei Minuten selbst, ob Ihre Seite betroffen ist.

Die Massenwelle von 2022 ist beendet, der Datenschutzverstoß dahinter besteht aber fort: Lädt Ihre Seite Schriften von Google-Servern, ist das weiter ein Problem. Ob Ihre Seite betroffen ist, prüfen Sie in zwei Minuten selbst im Netzwerk-Reiter Ihres Browsers.

Selbsttest: Haken setzen, was zutrifft

Jedes „Nein“ ist eine Stelle, die Sie prüfen sollten — am schnellsten mit dem kostenlosen Google-Fonts-Checker oder der Anleitung unten.

Worum es geht

Am 20. Januar 2022 entschied das Landgericht München I (Az. 3 O 17493/20), dass eine Website gegen die DSGVO verstößt, wenn sie Google Fonts direkt von Google-Servern lädt. Der Grund: Beim Seitenaufruf überträgt der Browser die IP-Adresse des Besuchers an Google in die USA — ohne Einwilligung, obwohl es eine einfache Alternative gibt (die Schriften lokal zu speichern). Das Gericht sprach dem Kläger 100 € Schadensersatz zu.

Aus diesem einen Urteil wurde eine Industrie: Ein automatisierter Crawler suchte Seiten, die fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com einbinden, und 2022 gingen über hunderttausend gleichlautende Schreiben raus, jeweils mit der Aufforderung, 170 € zu zahlen.

Diese Welle ist beendet. Zivilrechtlich hat dasselbe Landgericht München I am 30. März 2023 (Az. 4 O 13063/22) entschieden, dass solche Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind — wer den Verstoß durch massenhaftes automatisiertes Aufrufen selbst herbeiführt, kann daraus keine Ansprüche ableiten. Strafrechtlich ließ die Generalstaatsanwaltschaft Berlin im Dezember 2022 Räume durchsuchen, der Vorwurf lautete auf versuchten Betrug und versuchte Erpressung. Über den Ausgang des Verfahrens ist öffentlich nichts bekannt.

Was davon bleibt: Der Datenschutzverstoß selbst besteht fort. Das Urteil von 2022 ist in der Sache nie aufgehoben worden, und die Aufsichtsbehörden in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern empfehlen übereinstimmend, die Schriften lokal auszuliefern. Ob und in welcher Höhe Betroffenen Schadensersatz zusteht, hat der Bundesgerichtshof am 28. August 2025 (Az. VI ZR 258/24) dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt — das ist derzeit offen.

Ein zweiter Punkt, der oft in einen Topf geworfen wird: Der BGH hat am 27. März 2025 (Az. I ZR 222/19 und I ZR 223/19) entschieden, dass Mitbewerber bestimmte Datenschutzverstöße über das Wettbewerbsrecht abmahnen können. Dort ging es um Informationspflichten, nicht um Google Fonts — ob das auf diesen Fall übertragbar ist, ist nicht geklärt. Wir führen es der Vollständigkeit halber an, nicht als Drohkulisse.

In zwei Minuten selbst prüfen

Der schnellste Weg: unser kostenloser Google-Fonts-Checker — Adresse eingeben, Befund in Sekunden. Oder von Hand:

  1. Öffnen Sie Ihre Website in Chrome oder Firefox.
  2. Drücken Sie F12 und wechseln Sie in den Reiter Netzwerk (Network).
  3. Laden Sie die Seite neu (Strg+R) und tippen Sie oben ins Filterfeld: fonts.g
  4. Erscheinen Einträge mit fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com, lädt Ihre Seite Google Fonts extern — das ist genau der Zustand, um den es in den Verfahren ging.

Wichtig: Prüfen Sie nicht nur die Startseite. Page-Builder, einzelne Plugins, eingebettete Formulare und sogar Cookie-Banner binden Schriften oft nur auf bestimmten Seitentypen ein — eine saubere Startseite ist noch kein sauberer Auftritt.

Warum WordPress hier besonders anfällig ist

In WordPress kommen Schriften selten aus einer einzigen Quelle. Typische Einfallstore:

  • Das Theme — viele ältere und gekaufte Themes laden Google Fonts fest ein
  • Page-Builder wie Elementor, Divi oder WPBakery mit eigenen Font-Bibliotheken
  • Einzelne Plugins — Formulare, Kalender, Slider, Tabellen bringen eigene Schriften mit
  • Icon-Fonts und Einbettungen — auch Google Maps und manche Widgets ziehen Schriften nach

Plugins wie OMGF fangen viele dieser Fälle automatisch ab und sind ein guter erster Schritt. In der Praxis bleiben aber oft Reste: fest im Theme verdrahtete Einbindungen, Inline-Styles aus Page-Buildern oder Schriften, die erst durch ein späteres Plugin-Update zurückkommen. Abmahnbar bleibt die Seite schon durch eine einzige übersehene Einbindung. Welche vier Fälle das genau sind, wo sie im Code sitzen und wie das lokale Einbinden von Hand geht, steht ausführlich in Google Fonts lokal einbinden.

Was Sie sofort tun können

  1. Selbst prüfen (siehe oben) — Befund dokumentieren (Screenshot mit Datum).
  2. OMGF oder ein vergleichbares Plugin installieren und die Seite erneut prüfen.
  3. Alle Seitentypen testen: Startseite, Unterseite, Beitrag, Kontaktseite, Shop.
  4. Bleiben Verbindungen übrig: die Einbindung sitzt tiefer (Theme/Builder) und muss an der Quelle behoben werden.

Und wenn bereits eine Abmahnung im Briefkasten liegt: nicht vorschnell zahlen und nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben. Ob die Forderung berechtigt ist, prüft eine Anwältin oder ein Anwalt — vieles aus den Massenwellen war rechtsmissbräuchlich. Was Sie technisch sofort tun sollten: die Einbindung beheben (lassen), denn jeder weitere Tag ist ein neuer Verstoß.

Der Weg zur dauerhaft sauberen Seite

Die belastbare Lösung ist immer dieselbe: die tatsächlich verwendeten Schriftschnitte als woff2-Dateien auf den eigenen Server legen, per @font-face einbinden und sämtliche Google-Verbindungen an der Quelle entfernen — plus eine Netzwerkanalyse als Nachweis, dass danach wirklich nichts mehr zu Google geht.

Genau das ist unsere Google-Fonts-Soforthilfe für 99 € Festpreis: Umstellung innerhalb von 24 Stunden, Prüfbericht als Nachweis, 30 Tage Nachkontrolle. Diese Seite hier ist übrigens selbst der Beweis, dass es geht — öffnen Sie gern die Netzwerkanalyse: wpnerd.de lädt keine einzige externe Schrift.

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