Die Kennzeichnungspflicht gilt — und kaum jemand setzt sie um
Seit dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung (AI Act): Wer Besuchern einen KI-Chatbot vorsetzt, muss spätestens beim ersten Kontakt klar machen, dass eine Maschine antwortet. Wer KI-erzeugte Bilder, Audio oder Videos veröffentlicht, muss sie als solche kennzeichnen. Ein versteckter Satz im Impressum reicht nicht — die Kennzeichnung muss dort sichtbar sein, wo der Inhalt steht. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des Jahresumsatzes.
Das Tückische: Viele Websites haben KI längst an Bord, ohne es zu merken. Chat-Widgets wie Intercom, Tidio oder Zendesk haben KI-Antworten in den letzten Jahren still dazugeschaltet. Der Website-Relaunch hat KI-Bilder mitgebracht. Das Formular-Plugin beantwortet Anfragen automatisch.
Was wir tun — und was nicht
Wir nehmen systematisch auf, wo auf Ihrer Website KI im Spiel ist, und setzen die Kennzeichnung technisch sauber um: sichtbar am Chatbot, an KI-Bildern und in den Metadaten, wo der Standard das vorsieht. Sie bekommen eine kurze Dokumentation, was wo gekennzeichnet wurde.
Was wir nicht leisten: Rechtsberatung. Ob ein Grenzfall unter die Verordnung fällt, klärt im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt — wir liefern die technische Umsetzung und die Dokumentation dazu. Einen ersten Eindruck gibt unser kostenloser KI-Chatbot-Check.