Abmahn-Ratgeber · Stand August 2026
Datenschutzerklärung veraltet oder lückenhaft: Der häufigste Abmahngrund überhaupt
Die Datenschutzerklärung muss jeden Dienst nennen, den die Seite tatsächlich nutzt — und genau daran scheitern die meisten. Warum Generator-Texte veralten und wie Sie selbst prüfen.
Worum es geht
Art. 13 und 14 DSGVO verpflichten jeden Website-Betreiber, Besucher darüber zu informieren, welche personenbezogenen Daten die Seite verarbeitet, zu welchem Zweck und an wen sie fließen. Das klingt nach Formalie, ist aber der häufigste Abmahngrund in der Praxis — aus einem einfachen Grund: Ob die Datenschutzerklärung zur Seite passt, kann jeder von außen prüfen. Man öffnet den Netzwerk-Tab des Browsers, sieht, wohin die Seite Daten schickt, und vergleicht mit dem Text. Jede Abweichung ist dokumentiert und abmahnfähig — und seit der BGH 2025 klargestellt hat, dass auch Mitbewerber Datenschutzverstöße über das UWG abmahnen können, prüfen nicht mehr nur Privatpersonen.
Das Tückische: Eine Datenschutzerklärung ist nie „fertig”. Sie beschreibt einen Zustand — und der ändert sich mit jedem Plugin, jedem Theme-Wechsel, jedem neuen Formular.
Was hinein muss
Vollständig ist die Erklärung erst, wenn sie jeden tatsächlich eingesetzten Dienst benennt. Die typische Liste einer WordPress-Seite:
- Hosting — wer der Hoster ist und dass Server-Logfiles anfallen
- Kontakt- und Kommentarformulare — was mit den eingegebenen Daten passiert
- Eingebettete Inhalte — YouTube, Google Maps, Vimeo, Social-Media-Widgets
- Schriften und CDNs — Google Fonts, Font Awesome, jQuery von fremden Servern
- Tracking und Statistik — Google Analytics, Matomo, Meta-Pixel
- Newsletter-Dienste — Mailchimp, Brevo, CleverReach samt Double-Opt-in
- Sicherheits- und Spam-Plugins — reCAPTCHA, Cloudflare, Wordfence
- Shop- und Zahlungsdienste — falls vorhanden: Stripe, PayPal, WooCommerce
Fehlt einer dieser Punkte, obwohl der Dienst nachweislich läuft, ist die Erklärung fehlerhaft — egal wie professionell der Rest klingt.
Warum Generator-Texte veralten
Die meisten Datenschutzerklärungen stammen aus einem Generator, und am Tag ihrer Erstellung stimmen sie oft sogar. Das Problem ist WordPress selbst: Jedes neue Plugin kann neue Datenflüsse mitbringen. Ein Formular-Plugin lädt reCAPTCHA nach, ein Slider zieht Schriften von Google, ein Statistik-Plugin setzt Cookies — und die Erklärung von vor zwei Jahren weiß von alledem nichts. Der Generator kann nicht wissen, was Sie seither installiert haben. Die Erklärung veraltet nicht durch Rechtsänderungen (auch, aber seltener), sondern durch Ihre eigene Seite.
Selbst prüfen: die Abhak-Liste
- Netzwerk-Tab öffnen:
F12drücken, Reiter Netzwerk, Seite neu laden. Notieren Sie alle fremden Domains, zu denen Verbindungen aufgebaut werden. Schneller geht es mit unserem kostenlosen Website-Check, der Drittanbieter automatisch auflistet. - Plugin-Liste durchgehen: Welche Plugins verarbeiten Besucherdaten (Formulare, Kommentare, Statistik, Sicherheit)? Steht jedes in der Erklärung?
- Abgleich: Kommt jede gefundene Domain und jeder Dienst im Text vor? Umgekehrt: Nennt der Text Dienste, die es gar nicht mehr gibt? Auch das wirkt nachlässig und lädt zu genauerem Hinsehen ein.
- Erreichbarkeit: Ist die Erklärung von jeder Seite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar (üblich: Footer-Link auf jeder Seite — auch auf Landingpages ohne Menü)?
- Alle Seitentypen prüfen: Startseite, Beitrag, Kontaktseite, Shop — Dienste laden oft nur dort, wo das jeweilige Plugin aktiv ist.
Was Sie sofort selbst tun können
Den technischen Teil — welche Dienste laufen wirklich — können Sie mit der Liste oben selbst erheben. Danach die Erklärung aktualisieren: entweder den Generator mit dem aktuellen Stand neu durchlaufen lassen oder die fehlenden Abschnitte ergänzen. Und den Termin wiederholen: Nach jeder Plugin-Installation kurz prüfen, ob neue Datenflüsse dazugekommen sind.
Ob die fertige Formulierung dann rechtlich trägt, prüft im Zweifel eine Anwältin oder ein Anwalt — das ist Rechtsberatung, und die leisten wir ausdrücklich nicht. Was wir leisten: die technische Bestandsaufnahme, auf der jede korrekte Erklärung aufbaut.
Unser Angebot
Der Abmahnsicher-Komplettcheck für 349 € Festpreis erhebt vollständig, was Ihre Seite an Dritte überträgt — alle Seitentypen, alle Plugins, mit Netzwerkanalyse als Beleg —, behebt die technischen Funde (externe Schriften, Embeds, vorzeitiges Tracking) und liefert Ihnen die dokumentierte Dienste-Liste, mit der Ihre Datenschutzerklärung erstmals wieder zur Realität Ihrer Seite passt.
Ihre Website jetzt kostenlos checken →kostenlos, ohne Anmeldung