Betroffen sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher, also etwa Onlineshops. Kleinstunternehmen sind laut § 3 Absatz 3 BFSG ausgenommen — als Kleinstunternehmen gilt nach § 2 Nr. 17 BFSG, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat (Gesetzestext, abgerufen am 01.10.2026). Ob das auf Sie zutrifft, prüfen Sie mit dem Selbsttest im BFSG-Beitrag.
Was steht im Prüfbericht?
Der Bericht nennt zu jedem geprüften Punkt Fundstelle, Befund und Maßnahme. Geprüft werden die wichtigsten Seitentypen: Startseite, Beitrag, Formular, Warenkorb, Kasse.
- Quelltext: Sprachangabe, Alternativtexte, Überschriften-Reihenfolge, Formular-Beschriftungen
- Darstellung: Kontraste (WCAG verlangt 4,5:1 für normalen Text), sichtbarer Fokus
- Bedienung: Tastatur ohne Falle, Dialoge und Menüs erreichbar, Touch-Ziele
- Dokumente: PDF-Dateien und Erklärung zur Barrierefreiheit
So sehen Befunde aus: unser Schnelltest am 01.10.2026 gegen eine eigene Beispielseite mit drei absichtlichen Fehlern, 83 von 100 Lighthouse-Punkten.
- „Das Kontrastverhältnis … ist nicht ausreichend. (1 Element)”
- „Bilder: 1, davon 1 ohne Alternativtext”
- „Formularfelder: 2, davon 1 ohne erkennbare Beschriftung”
Probieren Sie es mit Ihrer Adresse: Barrierefreiheits-Schnelltest.
Ehrliche Selbermach-Grenze
Typische Befunde reparieren (WordPress)
Sprache, Alternativtexte, Überschriften, Formulare, Kontraste und Fokus lassen sich in WordPress selbst beheben. Die Anleitung dazu steht in Die sechs Prüfschritte.
Die sechs Prüfschritte schaffen Sie allein, sobald Ihr Theme sie zulässt. Schwierig wird es bei Theme-Umbauten, Seitenbaukasten-Layouts, Tastaturfallen in Menüs und PDF-Dokumenten. Das Paket ersetzt keine Begutachtung durch Betroffene und keine Rechtsberatung. Ob Ihr Geschäftsmodell unters BFSG fällt, entscheidet im Zweifel Ihre Kanzlei.
Dann übernehmen wir: Festpreis 449 €
Wir prüfen, beheben die Basics und übergeben den Bericht in 3 bis 5 Werktagen. Mehr zur Rechtslage im BFSG-Beitrag.



