Fünf Regelwerke, eine Website
Die Pflichten stammen aus ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten, landen technisch aber an derselben Stelle: auf Ihrer Website. Die Barrierefreiheit betrifft Gestaltung und Bedienbarkeit, NIS2 die Absicherung der IT, die KI-Kennzeichnung Chatbots und erzeugte Medien, die Produktsicherheitsverordnung die Angaben am einzelnen Produkt, die E-Rechnung das Format Ihrer Rechnungen.
Seit wann jede Pflicht gilt und was genau verlangt wird, steht bei der jeweiligen Leistung weiter unten und ausführlich, mit Fundstellen, in den verlinkten Ratgebern und Beiträgen. Wir wiederholen die Rechtslage hier bewusst nicht in Kurzform, weil verkürzte Aussagen in diesem Feld schnell falsch werden.
Wen betrifft was?
Die wichtigste Arbeit ist die Einordnung. Viele Unternehmen sind von einer oder zwei dieser Pflichten betroffen, kaum eines von allen. Ein erster Anhaltspunkt:
- Barrierefreiheit: vor allem Shops und Dienstleister, die über die Website Verträge mit Verbrauchern anbahnen oder schließen. Es gibt Ausnahmen für Kleinstunternehmen, die unser Beitrag zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Einzelnen erklärt.
- NIS2: Unternehmen bestimmter Sektoren ab bestimmten Größen. Die Betroffenheitsprüfung führt Schritt für Schritt durch die Kriterien.
- KI-Kennzeichnung: wer einen KI-Chatbot einsetzt oder täuschend echte KI-Medien veröffentlicht.
- Produktsicherheit (GPSR): Shops, die Produkte an Verbraucher verkaufen.
- E-Rechnung: Unternehmen, die Rechnungen an andere Unternehmen stellen, gestaffelt nach Stichtagen.
Prüfen, bevor Sie etwas beauftragen
Für jede dieser Pflichten gibt es ein kostenloses Werkzeug: der Barrierefreiheits-Schnelltest findet technische Hürden auf Ihrer Seite, die NIS2-Betroffenheitsprüfung und der E-Rechnungs-Check sind Fragebögen, die Sie in wenigen Minuten durchgehen, der KI-Chatbot-Check erkennt Chat-Widgets, und der Shop-Pflichtangaben-Check sieht sich eine Produktseite an.
Alle Werkzeuge sagen, was sie nicht können. Ein automatischer Test findet nur einen Teil der Barrieren, und ein Fragebogen ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Sie liefern aber eine belastbare erste Einschätzung, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht.
Technik von uns, Rechtsfragen von Ihrer Kanzlei
Wir setzen die technische Seite um und dokumentieren sie: Barrieren beheben, den Shop um die verlangten Angaben erweitern, die Kennzeichnung einbauen, die Website härten, den Shop für E-Rechnungen vorbereiten. Zu jeder Leistung gehört ein Bericht, der zeigt, was geprüft und was geändert wurde.
Ob Ihr Unternehmen im Einzelfall betroffen ist, welche Ausnahme greift und welche Fristen für Sie gelten, ist eine Rechtsfrage. Sie gehört zu Ihrer Kanzlei oder Ihrer Steuerberatung. Unsere Unterlagen sind so aufgebaut, dass diese damit weiterarbeiten können.
Diese Seite beschreibt die technische Seite und ist keine Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls gehört zu Ihrer Kanzlei, mit der wir gern Hand in Hand arbeiten.